FDP weist Kritik der CDU zu dem VGO-Antrag der Koalition zurück

09.12.2014

Die FDP Kreistagsfraktion kann die CDU-Kritik an dem Koalitionsantrag zum weiteren Vorgehen in der Frage der Schülerbeförderung mit der VGO nicht nachvollziehen. Im Gegensatz zu der CDU habe die Koalition auf Drängen der FDP einen in sich stimmigen und in die Zukunft gerichteten Antrag verabschiedet. In diesem Antrag seien alle wichtigen zur Klärung anstehenden Fragen der Schülerbeförderung angesprochen und Lösungen skizziert worden. Die verschiedenen Änderungsanträge der CDU seien sämtlichst sprachliche Kosmetik gewesen, die lediglich ein Handeln der CDU vortäuschen sollten, inhaltlich aber völlig substanzlos gewesen seien. Wenn beispielsweise in dem Koalitionsantrag festgeschrieben werde, dass mit der VGO Verhandlungen aufzunehmen seien, mit dem Ziel die offenen Fragen bei der Ausübung der Fach- und Rechtsaufsicht zu klären, dann geschehe dies natürlich im Konsens, denn am Ende des Tages solle ja diese Vertragsänderung von allen Seiten verabschiedet werden. Die CDU müsse sich hier in der Tat fragen lassen, ob sie glaube, dass nun der zuständige Dezernent aufgrund des fehlenden Wortes „im Konsens“ die VGO mit „vorgehaltener Waffe“ zu einer Vertragsänderung zwingen wolle.

Falsch ist im Übrigen die Behauptung der CDU, dass die von der Koalition geforderte Änderung des Kooperations- und Beleihungsvertrages erst auf Drängen der CDU im Kreistag beschlossen werden solle. Es sei von Anfang an gerade die Auffassung der FDP gewesen, dass der Vertrag und seine Änderungen in dem Kreistag zu beschließen seien. Nichts anderes habe auch in dem Koalitionsvertrag gestanden.

Im Übrigen sei es für die FDP selbstverständlich, dass bei der Erarbeitung des Kriterienkataloges auch der Kreiselternbeirat, die Polizei und die Bürgermeister beteiligt werden. Auch hier habe die CDU mit ihrem Änderungsantrag lediglich blose Formalitäten festschreiben lassen wollen.

Im Übrigen sei in der Kreistagssitzung von dem FDP-Kreistagsfraktions-vorsitzenden Peter Heidt deutlich gemacht worden, dass auch die Koalition eine Neubewertung der Schulwege bereits zum Schuljahr 2016 / 2017 grundsätzlich wünschen würde. Für die FDP sei aber eine realistische Zeitvorgabe aber auch wichtig gewesen, damit es eben auch eine allseitige Planungssicherheit geben würde. Angesichts der Komplexität der durchzuführenden Überprüfungen und der vielen Unwägbarkeiten sei es einfach realistisch, dass die entsprechenden Ergebnisse erst zum Schuljahr 2017 / 2018 beschlossen werden könnten. Die FDP werde in diesem Bereich immer wieder nachfragen und jede Möglichkeit nutzen, um eine frühere Entscheidung zu erreichen, wenn dies in irgendeiner Form möglich werde.

Ganz faszinierend findet Heidt die Auffassung der CDU, dass die besondere Gefahr in § 161 des Hess. Schulgesetzes nicht näher spezifiziert werden solle. Hier zeige sich, dass die CDU Wetterau nach wie vor ein willfähriger Geselle des CDU-Landesverbandes sei, und peinlichst darauf bedacht sei, dass nichts beschlossen werde, was in irgendeiner Form das Land belasten könne. Die CDU hat in dieser Diskussion abermals die Chance verpasst, ein eigenes Wetterauer Profil zu entwickeln, „so Heidt“ abschließend.