Hahn fordert für Burgfestspiele höhere Landeszuschüsse

26.05.2015

Hahn: „Was Bad Hersfeld kriegt, das hat Bad Vilbel auch verdient“

Wiesbaden/Bad Vilbel – Die in der vergangenen Woche öffentlich gewordene Verdoppelung des Landeszuschusses für die Bad Hersfelder Festspiele hat nun den heimischen FDP- Landtagsabgeordneten Jörg-Uwe Hahn aus den Plan gerufen. Bekannt wurde, dass das Land Hessen seinen bereits zugesagten Zuschuss von 277 ooo Euro um weitere 300.000 Euro mehr als verdoppelt habe.

In einer parlamentarischen Initiative stellt der Freie Demokrat zunächst fest, diese Entscheidung solle ’nicht weiter hinterfragt werden, sondern es sollen die Auswirkungen auf andere Festspielstädte, und insbesondere Bad Vilbel, in Erfahrung gebracht werden.‘

In seinen 8 Fragen an die Hessische Landesregierung will Hahn wissen, welche konkreten Zahlungen des Land in den Jahren 2013-2016 an die jeweiligen Festspielstädte geleistet habe und ob diesen Zahlungen ein Konzept konkreter Kriterien zu Grunde liege. Mit Stolz weißt der heimische Politiker darauf hin, dass den größten Publikumszuspruch in Hessen die Burgfestspiele in Bad Vilbel mit über 100.000 in 2014 und mit über 95.000 Gästen im vergangenen Jahr haben.

Besondere Bedeutung gibt in seiner kleinen Anfrage Hahn dem künstlerischen Konzept. „Wenn ich das richtig beurteile, setzt Wedel in Hersfeld insbesondere auf prominente Namen. Wir in Vilbel haben einen besonders vielseitigen Spielplan mit 4 Inszenierungen im Abendprogramm, 3 Inszenierungen im Spätprogramm auf unserer zweiten Bühne und 3 Inszenierungen für Kinder / Familien. Wir arbeiten in drei Sparten, Theater, Musical und Oper. Und wir haben spezielle Angebote für Kinder,“ so der FDP Politiker Hahn weiter. Gerade unter der Leitung von Claus -Günther Kunzmann sei bereits eine Zusammenarbeit mit der Frankfurter Hochschule für Musik und Darstellende Kunst im Angebot, im kommenden Jahr auch mit der Offenbacher HFG.

Abschließend will Jörg-Uwe Hahn konkret wissen, was die Stadt Bad Vilbel „tun muss, damit sie bei einem künftig ähnlich hohen Landeszuschuss sagen kann, das sei ein ‚tolles Bekenntnis der Landesregierung zum Festspielstandort Bad Vilbel‘?“ Sicherlich werde der Kartenvorverkauf nunmehr alleine durch diese klare Ungleichbehandlung in Bad Vilbel noch einmal einen Schub erhalten. „Die Gäste werden mit der Eintrittskarte abstimmen“.

Betreff: Kleine Anfrage Burgfestspiele
des Abg. Dr. h. c. Hahn (FDP)

Vorbemerkung des Fragestellers :

In der HNA vom 22.5. war zu lesen, dass das Land Hessen für diese Spielsaison neben den schon zugesagten 277 000 Euro noch weitere 300.000 Euro Zuschuss der Stadt Bad Hersfeld für die dortigen Festspiele in 2015 zugesagt habe. Begründet wurde dieses im Bericht mit der Bemerkung, die Stadt habe sich in gleicher Höhe engagiert. Diese Entscheidung soll nicht weiter hinterfragt werden, sondern es sollen die Auswirkungen auf andere Festspielstädte, und insbesondere Bad Vilbel, in Erfahrung gebracht werden.

 Ich frage die Landesregierung:

 Mit welchen konkreten Zahlungen unterstützt das Land Hessen in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 die jeweiligen Festspiele in den hessischen Städten und Gemeinden?

  • Welche konkreten Kriterien werden bei der Vergabe der Landesmittel angelegt?
  • Ist der Landesregierung bekannt, dass den größten Publikumszuspruch in Hessen die Burgfestspiele in Bad Vilbel haben (über 100.000 in 2014 / über 95.000 in 2013)? Wie sind die Zuschauerzahlen der 10. wichtigsten Festspiele in Hessen?
  • Beurteilt die Landesregierung bei der Bezuschussung das künstlerische Programm, sodass die Aussage des kaufmännischen Festspielleiters in Bad Hersfeld, S. Pruschwitz, bestätigt würde, dass die Landesregierung ein ‚tolles Bekenntnis zum Wedel-Konzept‘ mit der Verdoppelung des Zuschusses abgegeben habe?
  • Ist der Landesregierung bekannt, dass die Burgfestspiele in Bad Vilbel ein umfangreiches Programm auch für Kinder und Jugendliche anbietet, auch gemeinsam mit der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst und eine Kooperation mit der HFG für die kommende Saison plant?
  • Beachtet die Landesregierung bei der Vergabe von Steuergeldern auch, dass andere wie z.B.  der Bund Steuergelder für ein und dieselbe Festspielreihe vergibt?
  • Werden auch haushaltsrechtliche Dinge wir Schutzschirm Kommune oder nicht genehmigter Haushalt berücksichtigt?
  • Was kann die Stadt Bad Vilbel tun, damit sie bei einem künftig ähnlich hohen Landeszuschuss sagen kann, das sei ein ‚tolles Bekenntnis zum Festspielstandort Bad Vilbel‘ ( siehe HNA )?

 Wiesbaden 26. Mai 2015
Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn